Neuregelung der Immobilienfinanzierung

Die Vergabe von Immobilienkrediten soll umfassend neugeregelt werden. Das sieht laut einer Mitteilung des Deutschen Bundestages ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem schwerpunktmäßig die EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge umgesetzt werden soll.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.09.2015

Quelle: hib-Nr. 457/2015

Die Vergabe von Immobilienkrediten soll umfassend neu geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5922) vor, mit dem schwerpunktmäßig die EU-Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge umgesetzt werden soll. Im Zusammenhang damit sollen aber auch Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD umgesetzt werden. Laut Begründung des Entwurfes soll mit der Umsetzung der Richtlinie ein „hohes Verbraucherschutzniveau“ geschaffen und die Vorgaben zur Darlehensvergabe und -vermittlung EU-weit harmonisiert werden. Die entsprechende Richtlinie führt zu Änderungen im gesamten Prozess der Immobilienkreditvergabe – von der Werbung über Kreditwürdigkeitsprüfung bis hin zu Beratungsleistungen. Gelten sollen die Vorschriften sowohl für Darlehensgeber als auch Vermittler.

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Quelle: DATEV eG