Mit einem Gesetzentwurf soll der noch verbliebene Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern, insbesondere in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz und im Wohnungsbau-Prämiengesetz umgesetzt werden.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.05.2014
Quelle: hib-Nr. 230/14
Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 ist zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das Einkommensteuerrecht umgesetzt worden.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat die Bundesregierung damals angekündigt zu prüfen, ob Folgeänderungen notwendig sind und diese im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu Beginn der 18. Legislaturperiode umzusetzen. Diese Änderungen liegen jetzt mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/1306) vor. Der Gesetzentwurf steht am 8. Mai 2014 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Quelle: DATEV eG