Neuregelungen zum August 2015

Das IT-Sicherheitsgesetz verbessert den Schutz im Internet. Für die Dokumentation von Arbeitsaufzeichnungen beim Mindestlohn gelten neue Entgeltgrenzen. Anleger werden besser vor unseriösen Finanzprodukten geschützt. Diese und eine Reihe von anderen Neuregelungen gelten ab August 2015. Die Bundesregierung gibt einen Überblick.

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 29.07.2015

 

 
Das IT-Sicherheitsgesetz verbessert den Schutz im Internet. Für die Dokumentation von Arbeitsaufzeichnungen beim Mindestlohn gelten neue Entgeltgrenzen. Anleger werden besser vor unseriösen Finanzprodukten geschützt. Diese und eine Reihe von anderen Neuregelungen gelten ab August 2015.

 

 

Arbeit und Soziales

Gleiche Arbeit – gleicher Tarifvertrag
Überschneiden sich in einem Unternehmen Tarifverträge, gilt der Vertrag der Gewerkschaft, die die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt. Das Gesetz zur Tarifeinheit gilt bereits seit dem 10. Juli 2015.

 

Weniger Dokumentation beim Mindestlohn
Der Arbeitgeber braucht keine Arbeitszeitaufzeichnungen mehr anzufertigen, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers mehr als 2.000 Euro brutto beträgt und das Nettoentgelt jeweils für die letzten zwölf Monate nachweislich ausgezahlt wurde. Diese Regelung gilt ab dem 1. August 2015. Seit 1. Januar 2015 entfallen Arbeitszeitaufzeichnungen bei einem monatlichen Entgelt von 2.958 Euro brutto.

 

Mindestlohn bei Geld- und Wertdiensten
Bei Geld- und Wertdiensten gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 1. August 2015 erstmals bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Je nach Region und Tätigkeit sind unterschiedliche Entgeltuntergrenzen festgelegt. Alle Mindestlöhne in dieser Branche liegen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Stunde.

 

Sicher Paternoster fahren
Paternoster bleiben für jedermann zugänglich. Betreiber sind weiterhin für die Betriebssicherheit verantwortlich. Benutzer müssen über sicherheitsgerechtes Verhalten und andere Einschränkungen, zum Beispiel kein Lastentransport, aufgeklärt werden. Die Information kann etwa über Hinweisschilder erfolgen. Die Verordnung ist seit dem 13. Juli 2015 in Kraft.

 

 

Inneres und Sicherheit

Karenzzeit bei Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft
Amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung müssen künftig eine Beschäftigung außerhalb des Öffentlichen Dienstes anzeigen, wenn Interessenkonflikte zu befürchten sind. Werden öffentliche Interessen beeinträchtigt, kann die Beschäftigung untersagt werden. Das gilt innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Regierung. Die Regelung ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten.

 

Mehr Sicherheit für digitale Infrastruktur
Das IT-Sicherheitsgesetz verbessert den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie die Sicherheit von Unternehmen im Internet. Beispielsweise gelten für Online-Shops erhöhte Anforderungen an den Schutz der Kundendaten und der IT-Systeme. Das neue IT-Sicherheitsgesetz ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten.

 

Digitale Verwaltung
Ämter und Behörden speichern zunehmend Informationen digital. Daten, die der Informationsfreiheit unterliegen, dürfen zukünftig grundsätzlich weiterverwendet werden. Damit erleichtert die Bundesregierung der digitalen Wirtschaft, die Inhalte zu nutzen. Das Informationsweiterverwendungsgesetz ist am 17. Juli in Kraft getreten.

 

 

Verbraucherschutz

Kleinanleger besser vor unseriösen Finanzprodukten geschützt
Wer hochriskante Geldanlagen anbietet, hat Verbraucher umfassend und aktuell über mögliche Risiken zu informieren. Ein Prospekt muss alle wichtigen Informationen für die Anlagenentscheidung enthalten. Werbung ist mit einem deutlichen Warnhinweis zu versehen. Wichtige Teile des Kleinanlegerschutzgesetzes sind seit dem 10. Juli 2015 in Kraft, einzelne Regelungen folgen zum 1. Januar 2016 und zum 3. Januar 2017.

 

 

Energie

Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ attraktiver
Die KfW-Bankengruppe erweitert ab 1. August 2015 ihr Programm „Energieeffizient Sanieren“. Die Fördergrenze wird um sieben Jahre vorverlegt: Jetzt können auch Immobilienbesitzer einen Förderantrag stellen, die den Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt haben. Mit dem Programm werden Maßnahmen unterstützt, die die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessern.

 

Energieausweise auch für kleinere öffentliche Gebäuden
Seit 1. Mai 2014 muss in größeren öffentlichen Gebäuden ab 500 Quadratmetern ein Energieausweis gut sichtbar ausgehängt sein. Seit dem 8. Juli 2015 gilt ein niedrigerer Grenzwert: Die Pflicht zum Aushang des Energieausweises betrifft jetzt auch öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche ab 250 Quadratmeter, beispielsweise öffentliche Gebäude wie Standesämter oder kleinere Schulen.

 

 

Europa

Europäisches Erbrecht neu geregelt
Größere Rechtssicherheit und einfachere Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU – dafür sorgt die neue Europäische Erbrechtsverordnung. Immer mehr Menschen arbeiten in europäischen Nachbarländern oder verbringen dort ihren Lebensabend. Die neue Verordnung regelt, welches nationale Erbrecht gilt, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Sie gilt ab 1. August 2015.

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Quelle: DATEV eG