Das BMJ hat zu den Neuregelungen im Referentenentwurf, der sich derzeit noch in der Ressortabstimmung befindet, Stellung genommen. Damit sollen zwei wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht werden: Die „Mietpreisbremse“ und das „Bestellerprinzip“ bei der Wohnungsvermittlung.
BMJ, Pressemitteilung vom 20.03.2014
Mit den Neuregelungen im Referentenentwurf, der sich derzeit noch in der Ressortabstimmung befindet, werden zwei wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht: Die „Mietpreisbremse“ und das „Bestellerprinzip“ bei der Wohnungsvermittlung.
Mit der neuen „Mietpreisbremse“ soll der Preisanstieg bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen gedämpft werden. Sie sorgt dafür, dass künftig grundsätzlich in den betroffenen Gebieten nur noch Mietsteigerungen bis höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sind. Das wirkt der Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung und der „Gentrifizierung“ von stark nachgefragten Wohnquartieren entgegen. Durch die Einführung des „Bestellerprinzips“ bei der Wohnungsvermittlung soll künftig der Grundsatz gelten: Wer bestellt, der bezahlt. Und das ist meist der Vermieter, der neue Mieter mit Hilfe eines Maklers sucht.“
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMJ.
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Quelle: DATEV eG