Neuverteilung der UKW-Frequenzen für den lokalen Hörfunk in der kreisfreien Stadt Hof sowie den Landkreisen Hof und Wunsiedel rechtmäßig

Das BVerwG hat entschieden, dass die durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien durchgeführte Neuverteilung der beiden Frequenzketten, die in dem Versorgungsgebiet Hof und Umgebung für Anbieter privater lokaler Hörfunkprogramme zur Verfügung stehen, rechtmäßig war (Az. 6 C 42.16).

———————-

Quelle: DATEV eG