Großunternehmen sollen nicht nur regelmäßig über ihre Finanzdaten Auskunft geben, sondern auch über ihren Umgang mit der Umwelt, mit Arbeitnehmern, mit Menschenrechten und manchem mehr berichten. Das sieht eine EU-Richtlinie (2014/95/EU) vor, die mit einem jetzt von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (18/9982) in nationales Recht umgesetzt werden soll.
Nichtfinanzielle Firmen-Berichtspflichten
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.10.2016
Großunternehmen sollen nicht nur regelmäßig über ihre Finanzdaten Auskunft geben, sondern auch über ihren Umgang mit der Umwelt, mit Arbeitnehmern, mit Menschenrechten und manchem mehr berichten. Das sieht eine EU-Richtlinie (2014/95/EU) vor, die mit einem jetzt von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (18/9982) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Die Angaben sollen interessierten Bürgern bei der Entscheidung helfen, ob sie in dieses Unternehmen investieren, mit ihm Geschäfte machen oder seine Produkte kaufen oder nutzen wollen. Das Gesetz „zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ soll am Donnerstag, 20. Oktober, in erster Lesung beraten werden. Die EU verlangt die Umsetzung der Richtlinie bis zum 6. Dezember.
———————-
Quelle: DATEV eG