Niedersachsen bringt Gesetzentwurf für ein Verzeichnis herrenloser Konten zugunsten unbekannter Erben in den Bundesrat ein
FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 03.07.2020
Der Gesetzentwurf von Niedersachsen knüpft an das erst 2015 eingeführte Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen an. Künftig sollen die relevanten Sterbeinformationen den anfragenden Kreditinstituten zurückgemeldet werden. Aufgrund solcher Sterbeinformationen können so gezielt eigene Erbenermittlungen zur Bereinigung der Geschäftsbeziehung durch die Kreditinstitute durchgeführt werden. Bleiben die Erbenermittlungen erfolglos, sollen die relevanten Daten an das Bundesamt für Justiz übermittelt werden, das damit ein zentrales und öffentlich einsehbares Register im Internet veröffentlichen kann. Hier könnten Erben ohne Zugangsbeschränkungen alle für die weitere Geltendmachung ihrer Vermögensansprüche relevanten Informationen finden. Beträge sollen an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden.
Der Gesamtumfang des Geldvermögens bei den Kreditinstituten auf solchen unbewegten oder auch herrenlosen Konten lässt sich mangels ausreichender Datenbasis nur schwer abschätzen. Es gibt Hochrechnungen, die den Gesamtbestand nachrichtenloser Konto- und Wertpapierguthaben bundesweit auf 2 Milliarden Euro beziffern. Andere Schätzungen gehen sogar von bis zu 9 Milliarden Euro aus.
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