Nötigung im Straßenverkehr – Waffenbesitzkarte für Sportschützen zu Recht widerrufen

Der Stadtrechtsausschuss der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße hat den Widerruf einer einem Sportschützen ausgestellten Waffenbesitzkarte zu Unrecht im Widerspruchsverfahren aufgehoben. So entschied das VG Neustadt (Az. 5 K 72/17).

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Quelle: DATEV eG