Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan „Europäischer Kulturpark“ in Kandel erfolglos

Der Bebauungsplan „Europäischer Kulturpark“, dessen Geltungsbereich im Wesentlichen eine bestehende Parkanlage und das überwiegend ohne Baugenehmigung errichtete Gebäude des städtischen Jugendzentrums im Stadtgebiet von Kandel umfasst, ist lt. OVG Rheinland-Pfalz wirksam (Az. 8 C 11787/16.OVG).

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