Notfallvertretung durch Lebenspartner

Anders als der Bundesrat in dessen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ will der Rechtsausschuss des Bundestages um Missbrauch zu vermeiden, keine automatische Vertretungsvollmacht des Partners auch in finanziellen Angelegenheiten zulassen, die mit den medizinischen zusammenhängen.

 

Notfallvertretung durch Lebenspartner

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.05.2017

 

Der Rechtsausschuss hat für wesentliche Änderungen an dem Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ (18/10485) gestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Fällen, in denen jemand etwa aufgrund eines Schlaganfalls nicht selbst über medizinische Maßnahmen jenseits der unmittelbaren Notfallversorgung entscheiden kann, eine Vertretungsbefugnis des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners angenommen wird, sofern diese zusammenleben und keine ausdrückliche Erklärung dem entgegensteht. Der Bundesrat begründet dies unter anderem damit, dass die meisten Ehegatten davon ausgehen und erwarten, dass sie diese Befugnis haben und nicht wissen, dass darüber das Betreuungsgericht entscheiden muss. Mit dem Änderungsantrag, den der Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen hat, fällt im Titel des Gesetzes der Teil „und in Fürsorgeangelegenheiten“ weg. Anders als der Bundesrat wollen die Abgeordneten nicht eine automatische Vertretungsvollmacht des Partners auch in finanziellen Angelegenheiten, die mit den medizinischen zusammenhängen. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen argumentierten, dass damit die Gefahr eines Missbrauchs der automatischen Vollmacht verringert werden soll.

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Quelle: DATEV eG