Die Bundesregierung will das Raumordnungsgesetz novellieren. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (18/10883) sieht unter anderem vor, die Regelungen über das Raumordnungsverfahren um eine obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung und um eine Alternativenprüfung zu erweitern.
Novelle des Raumordnungsgesetzes
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.01.2017
Die Bundesregierung will das Raumordnungsgesetz novellieren. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (18/10883) sieht unter anderem vor, die Regelungen über das Raumordnungsverfahren um eine obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung und um eine Alternativenprüfung zu erweitern. Außerdem soll dem Bund durch die Neuregelung die Kompetenz eingeräumt werden, einen Raumordnungsplan für den länderübergreifenden Hochwasserschutz aufzustellen, sofern dies unter nationalen oder europäischen Gesichtspunkten erforderlich ist. Mit dem Gesetzentwurf soll nach Angaben der Regierung auch die EU-Richtlinie „zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung“ (MRO-Richtlinie) umgesetzt werden.
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Quelle: DATEV eG