Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes sieht eine Anhebung der förderbaren Maßnahmenkosten und des Unterhaltsbeitrags bei Vollzeitmaßnahmen vor. Zudem sollen bei entsprechender beruflicher Vorqualifikation auch Bachelor-Absolventen und Studienabbrecher gefördert werden können. Nach Ansicht des DIHK reicht das allein jedoch nicht aus, um Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung zu erzielen.
Novelliertes Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – mit halber Kraft voraus
DIHK, Mitteilung vom 07.01.2016
- Das AFBG wurde 1996 als zentrales Förderinstrument geschaffen – auch, um das strukturelle Defizit gegenüber dem Studien-BAföG auszugleichen. Allein im Jahr 2014 nahmen 170.000 Arbeitnehmer die Förderung in Höhe von fast 500 Millionen Euro in Anspruch.
- Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Überarbeitung mit dem Ziel angekündigt, „die Förderleistungen zu verbessern und die Fördermöglichkeiten zu erweitern“. Sie reagiert damit auf den Trend, dass sich immer mehr junge Menschen statt für eine Berufsausbildung für ein Studium entscheiden. Dieser Trend könnte auch mit den unterschiedlichen Förderquoten zusammenhängen: Während der Staat das BAföG mit 50 Prozent bezuschusst, sind es beim AFBG nur knapp 30 Prozent. Ein zentrales Anliegen sollte es deshalb sein, die finanzielle Unterstützung hier attraktiver zu gestalten.
- Der Regierungsentwurf sieht vor, die förderbaren Maßnahmenkosten von 10.226 auf 15.000 Euro anzuheben. Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen wird von 627 auf 760 Euro erhöht. Außerdem können Bachelor-Absolventen und Studienabbrecher gefördert werden, wenn sie entsprechende berufliche Vorqualifikationen mitbringen. Doch das reicht nicht aus, um eine höhere Attraktivität und Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung zu erzielen.
- Die Novellierung des AFBG muss deshalb über die von der Bundesregierung geplanten Ansätze hinausgehen. Die Zahl der Prüfungsteilnehmer könnte gesteigert werden, wenn die öffentlichen Mittel stärker für die Maßnahmenkosten als für den Unterhalt genutzt würden. Der Prüfungserfolg könnte größer sein, wenn z. B. mehr Geld in strukturierte Online-Angebote investiert würde, um die selbständige Vorbereitung auf die Prüfung zu verbessern. Aus Sicht der Fortbildungsteilnehmer müssen die zuständigen Ämter dafür sorgen, dass zum einen die Anträge zügig bewilligt werden und zum anderen die Entscheidung über die Förderfähigkeit konsequent nach bundeseinheitlichen Kriterien erfolgt. Angesichts der vergleichbaren Regelung im Studierenden-BAföG wäre dies auch ein starkes Signal für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Für die internationale Vergleichbarkeit wäre es hilfreich, den Begriff „Bachelorprofessional (CCI)“ einzuführen. Mittel- und langfristig gilt es, die Förderbedingungen weiter zu verbessern, um im Laufe des Berufslebens den Qualifizierungsweg zu stärken. Sinnvoll wäre es, ein zweites Fortbildungsziel zu fördern, zum Beispiel den IHK-Betriebswirt als nächsthöheren Abschluss für die Meister und Fachkaufleute. Die Vorteile und die Attraktivität der beruflichen Weiterbildung sollten schließlich zielgruppengerecht beworben werden.
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Quelle: DATEV eG