Nutzerrechte auf Online-Plattformen absichern

Der vzbv hat in einer Stellungnahme zum Digital Services Act (DSA) den Entwurf der EU-Kommission grundsätzlich als positiv gewertet. Es fehlt jedoch eine stärkere Differenzierung zwischen Interaktionsplattformen und Transaktionsplattformen.

vzbv, Mitteilung vom 17.02.2021

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Digital Services Act

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einer Stellungnahme zum Digital Services Act (DSA) den Entwurf der EU-Kommission grundsätzlich als positiv gewertet. Es fehlt aus Sicht des vzbv jedoch eine stärkere Differenzierung zwischen Interaktionsplattformen – beispielsweise sozialen Netzwerken – und Transaktionsplattformen, wozu etwa Online-Marktplätze gehören.

Damit einher gehen bisher wenig differenzierte Sorgfaltspflichten und Haftungsregelungen. Hier fordert der vzbv Nachbesserungen, eine one-size-fits-all Lösung ist aus Verbrauchersicht nicht zielführend.

Neben der Stellungnahme veröffentlicht der vzbv ein umfassendes Gutachten von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider und Prof. Dr. Franz Hofmann zur Verantwortung von Online-Plattformen sowie ein Kurzgutachten von Prof. Dr. Andreas Hesse zu Sorgfaltspflichten für Online-Marktplätze.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2020 ihren Entwurf einer Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Acts – DSA) vorgestellt. Der DSA soll die 20 Jahre alten Regeln aus der E-Commerce-Richtlinie an die heutigen Gegebenheiten anpassen.

Quelle: vzbv

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