Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur gesetzlichen Änderung der Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 14. Februar 2014 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben (Az. IV C 6 – S-2177 / 13 / 10002).
Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen
BMF, Entwurf eines Schreibens (koordinierter Ländererlass) IV C 6 – S-2177 / 13 / 10002 vom 15.01.2014
Kurzfassung
Das BMF weist insbesondere darauf hin, dass von der Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG auch die Nutzung von Brennstoffzellenfahrzeugen mit umfasst ist. Aus der bisherigen Diskussion hat sich bereits gezeigt, dass die Anwendung der Regelung bei diesen Fahrzeugen – aufgrund der Anknüpfung an der Batteriekapazität – nicht den gleichen Effekt erzielt wie bei anderen Elektrofahrzeugen. Insofern wird es erforderlich sein, einen anderen Anknüpfungspunkt oder eine Vergleichsrechnung zu finden, um den Nachteilsausgleich entsprechend abbilden zu können. Da nach den Erkenntnissen des BMF hierfür jedoch gegenwärtig noch kein Bedarf besteht, weil ein marktgängiges Angebot für Brennstoffzellenfahrzeuge noch nicht besteht, sollen entsprechende Regelungen erst dann vorgenommen werden, wenn die technischen Voraussetzungen darstellbar sind und Anknüpfungspunkte bieten.
Den vollständigen Entwurf des BMF-Schreibens finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG