OECD-Studie 2017 "Going for Growth" veröffentlicht

Im Rahmen der OECD-Studienreihe „Going for Growth“ hat die OECD in der Studie 2017 Strukturreformen empfohlen, die wirtschaftliches Wachstum und einen höheren Lebensstandard fördern sollen. Speziell Deutschland wird eine Verschiebung im Steuersystem, weg vom Faktor Arbeit, hin zu weniger verzerrend wirkenden Steuern empfohlen.

 

OECD-Studie 2017 „Going for Growth“ veröffentlicht

 

Im Rahmen ihrer seit 2005 existierenden Studienreihe „Going for Growth“ hat die OECD die Studie 2017 veröffentlicht. „Going for Growth“ analysiert Politiken, die geeignet sind, Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, Beschäftigung und wirtschaftliche Teilhabe gleichermaßen zu fördern. Bereits seit 2005 empfiehlt „Going for Growth“ für alle OECD-Länder Strukturreformen, die wirtschaftliches Wachstum und einen höheren Lebensstandard fördern sollen.

 

Im Länderprofil für Deutschland (inkl. Grafiken) heißt es u. a., der Abbau von Hindernissen für den Wettbewerb im Dienstleistungssektor würde die Produktivität erhöhen. Lockerungen empfiehlt die OECD insbesondere bei Vorbehaltsaufgaben und Kapitalbeteiligungsbeschränkungen. Im Fokus stehen darüber hinaus auch Werbebeschränkungen und Gebühren- und Honorarordnungen (dies insb. für Architekten und Ingenieure, für Steuerberater wird auf die Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung im Nachgang zum Vertragsverletzungsverfahren hingewiesen.)

 

Außerdem wird kritisiert, dass die öffentlichen Verwaltungen E-Government und E-Procurement wenig nutzen.

 

Die OECD empfiehlt Deutschland zudem eine Verschiebung im Steuersystem, weg vom Faktor Arbeit, hin zu weniger verzerrend wirkenden Steuern. Dies würde der Beschäftigung Auftrieb geben und die Einkommen von Geringverdienern steigen lassen. Konkret wird die Senkung von Sozialversicherungsbeiträgen empfohlen, vor allem für Geringverdiener. Die Steuererleichterungen für umweltschädliche Aktivitäten sollten auslaufen, die Energiesteuersätze schrittweise an der CO2-Intensität ausgerichtet werden, und NOx-Emissionen sollten besteuert werden. Die Wertansätze für die Grundsteuer sollten aktualisiert werden, und die Abgeltungssteuer sollte auf Gewinne aus der Veräußerung von Wohnimmobilien ausgedehnt werden (außer im Fall von selbstgenutztem Wohneigentum). Die ermäßigten Umsatzsteuersätze, z. B. für Beherbergungsleistungen, sollten abgeschafft werden. Die Steuersätze auf Kapitaleinkünfte der privaten Haushalte sollten auf den Grenzsteuersatz der Einkommensteuer angehoben werden, der für das übrige Haushaltseinkommen gilt. Die Befreiungen von der Erbschaftsteuer für Familienunternehmen sollten abgeschafft und die Besteuerung von Immobilientransaktionen sollte verringert werden.

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Quelle: DATEV eG