Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten
OECD veröffentlicht Peer Review-Bericht zur länderspezifischen Berichterstattung
- nationaler Rechts- und Verwaltungsrahmen
- Informationsaustausch
- sachgemäße Verwendung der in den länderspezifischen Berichten enthaltenen Informationen.
Im Ergebnis wird u. a. festgestellt, dass die Umsetzung gut vorankommt. So haben z. B. über 80 Gebiete nationale Gesetze erlassen, die große multinationale Unternehmen zur länderspezifischen Berichterstattung verpflichten. Für die Weitergabe der Informationen im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs in Steuerangelegenheiten haben 67 Gebiete multilaterale oder bilaterale Abkommen für den Steuerzeitraum ab 01.01.2016 oder 01.01.2017 geschlossen. Im Juni 2018 startete der globale der Austausch von länderspezifischen Berichten zwischen den Steuerverwaltungen. Seitdem bestehen mehr als 2.200 bilaterale Verbindungen.
Laut Bericht erfüllt Deutschland die Anforderungen von Aktionspunkt 13 des BEPS-Aktionsplans.
Es ist geplant, die länderspezifische Berichterstattung im Rahmen von Aktionspunkt 13 zu überarbeiten. Die OECD wird dazu voraussichtlich Anfang 2020 eine Konsultation starten.
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