Öffentlich geförderter Arbeitsmarkt
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.10.2018
Zum einen soll für „sehr arbeitsmarktferne“ Personen, die in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in das SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) eingeführt werden. Das beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent zum Mindestlohn in den ersten beiden Jahren. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Ferner ist ein begleitendes Coaching für Beschäftigte und Arbeitgeber vorgesehen. Die Förderdauer soll maximal fünf Jahre betragen.
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