Der Bundestag informiert über ein öffentliche Anhörung zum Urheberrecht, bei der Gesetzentwürfe der SPD und der Linken sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Behandlung von verwaisten und vergriffenen Werken erörtert werden sollen.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 14.09.2011
Das Urheberrecht steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am kommenden Montag, 19. September. Die Fraktionen von SPD und Die Linke haben Gesetzentwürfe (17/3991, 17/4661) vorgelegt; Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag (17/4695) eingereicht.
Die Sozialdemokraten möchten die Verwertungsgesellschaften in die Lage versetzen, die Rechte treuhänderisch wahrzunehmen, wenn auch nach „sorgfältiger Recherche“ kein Rechteinhaber ermittelt werden kann. Die Verwertungsgesellschaften könnten dann Lizenzen für die Digitalisierung erteilen. Öffentlichen Einrichtungen soll auch nach Meinung der Linksfraktion nach einer „angemessenen“ Suche die digitale Veröffentlichung verwaister und vergriffener Werke zu nicht-kommerziellen Zwecken ermöglicht werden. Sollten Urheber und Rechteinhaber im Nachhinein berechtigte Ansprüche anmelden, seien diese zu vergüten.
Eine gesetzliche Regelung für verwaiste Werke fordert ebenfalls die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion schlägt vor, gegen eine „angemessene Vergütung“ den Nutzern eine elektronische Vervielfältigung oder eine nicht-kommerzielle Nutzung öffentlich zugänglich zu machen.
Quelle: Deutscher Bundestag
———————-