OLG Celle veröffentlicht unterhaltsrechtliche Leitlinien für 2018
OLG Celle, Pressemitteilung vom 04.01.2018
Neben einer redaktionellen Überarbeitung, insbesondere der Einfügung aktueller Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, haben die Familiensenate Ergänzungen aufgenommen
- zur Behandlung geldwerter Zuwendungen durch den Arbeitgeber (z. B. Firmenwagen zur privaten Nutzung),
- den Kosten der berufsbedingten Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs,
- dem Umfang ergänzender Altersvorsorge,
- der konkreten Bedarfsberechnung bei besonders guten Einkommensverhältnissen und dem Elternunterhalt.
Besonders hinzuweisen ist auch auf eine grundlegende Veränderung in der Düsseldorfer Tabelle, die Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten enthält. Dort fallen künftig Unterhaltspflichtige mit bereinigten Einkünften von bis zu 1.900 Euro (2017: bis 1.500 Euro) in die erste Einkommensgruppe. Entsprechend verändert sich auch die Zuordnung in die folgenden Einkommensgruppen.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Celle (Stand: 1. Januar 2018)
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