OLG für strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

Setzt eine Erblasserin, die zu Lebzeiten unter Bestehlungsängsten litt und deshalb Detektive beschäftigte, diese Detektive als ihre Erben ein, ist konkret zu prüfen, ob die Erblasserin infolge krankhafter Wahnvorstellungen testierunfähig war. So entschied das OLG Frankfurt a. M. (Az. 20 W 188/16).

Powered by WPeMatico