Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat für einen besseren grenzüberschreitenden Zugang zu Online-Inhalten gestimmt. Konsumenten sollen in Zukunft audiovisuelle Online-Dienste, für die sie bezahlt haben, auch nutzen können, wenn sie in der EU unterwegs sind.
Keine Grenzen für Online-Inhalte
Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 01.12.2016
Sehr oft ist dies jedoch nicht möglich, da für die Übertragungsrechte für urheberrechtlich und/oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Inhalte häufig Gebietslizenzen vergeben werden.
Der Rechtsausschuss hat am 29.11.2016 für einen Verordnungsentwurf zur „Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten“ im Binnenmarkt gestimmt. Die Verordnung soll die Beschränkungen beseitigen und es den EU-Bürgern ermöglichen, ihre zuhause erworbenen oder abonnierten Online-Inhalte auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat nutzen zu können.
Der Berichterstatter des Parlaments, der französische EU-Abgeordnete Jean-Marie Cavada (ALDE), betonte in unserem Videointerview: „Es handelt sich um eine Art Ausnahme, die eine grenzübergreifende Übertragbarkeit für kurze Zeit ermöglicht. Zwei Dinge sind Voraussetzung: Es handelt sich um einen Kurzaufenthalt und wir können überprüfen, dass Sie in Ihrem Wohnsitzland tatsächlich für das Abo bezahlt haben, das Sie während Ihrer Reise nutzen wollen.“
Die EU-Abgeordneten werden nun mit den Regierungen der Mitgliedstaaten den finalen Text der Verordnung verhandeln.
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Quelle: DATEV eG