Ordnungsgeld: Facebook muss 100.000 Euro zahlen

Das LG Berlin hat einem Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben und das soziale Netzwerk Facebook zur Zahlung eines Ordnungsgelds von 100.000 Euro verurteilt (Az. 16 O 551/10). Darauf weist der vzbv hin.

 

Ordnungsgeld: Facebook muss 100.000 Euro zahlen

 

vzbv, Pressemitteilung vom 29.02.2016 zum Beschluss 16 O 551/10 des LG Berlin vom 11.02.2016 (nrkr)

 

Das LG Berlin hat einem Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben und das soziale Netzwerk Facebook zur Zahlung eines Ordnungsgelds von 100.000 Euro verurteilt. Das Unternehmen habe seine umstrittene IP-Lizenz-Klausel trotz rechtskräftiger Verurteilung durch das Kammergericht Berlin nicht ausreichend geändert. Der Betrag muss an die Staatskasse gezahlt werden. Der Beschluss des Landgerichts Berlin zur Zahlung des Ordnungsgelds ist noch nicht rechtskräftig (Az. 16 O 551/10).

 

Klaus Müller, Vorstand des vzbv: „Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen.

 

Eine AGB-Klausel wird nicht dadurch besser, dass Facebook ein paar Worte ändert. Auch mit der geänderten Urheberrechtsklausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für Inhalte seiner Nutzer ein.“

 

 

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Quelle: DATEV eG