Das LG Berlin hat einem Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben und das soziale Netzwerk Facebook zur Zahlung eines Ordnungsgelds von 100.000 Euro verurteilt (Az. 16 O 551/10). Darauf weist der vzbv hin.
Ordnungsgeld: Facebook muss 100.000 Euro zahlen
vzbv, Pressemitteilung vom 29.02.2016 zum Beschluss 16 O 551/10 des LG Berlin vom 11.02.2016 (nrkr)
Klaus Müller, Vorstand des vzbv: „Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen.
Eine AGB-Klausel wird nicht dadurch besser, dass Facebook ein paar Worte ändert. Auch mit der geänderten Urheberrechtsklausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für Inhalte seiner Nutzer ein.“
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Ordnungsgeld gegen Facebook (LG Berlin, Beschluss 16 O 551/10 vom 11.02.2016)
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des vzbv.
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Quelle: DATEV eG