Unternehmen erhalten Überblick über rechtliche Anforderungen
BMWi, Pressemitteilung vom 08.01.2019
Die Orientierungshilfe soll Unternehmen helfen, die datenschutzrechtlichen Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) frühzeitig zu beachten und dadurch das erforderliche Schutzniveau bei der Verarbeitung der besonders sensiblen Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass der Datenschutz als Innovationshemmnis für die Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft wahrgenommen wird.
Die Orientierungshilfe stellt sowohl die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen als auch die Bestimmungen für besondere Bereiche, wie z. B. die automatisierte Entscheidungsfindung, Big-Data-Anwendungen und die Entwicklung von Apps, dar. Um die erforderliche Praxisnähe zu gewährleisten, ist sie in Abstimmung mit Unternehmen aus der Digitalwirtschaft und Datenschutzexperten entstanden. Zur Vertiefung wird auf frei erhältliche Darstellungen, Checklisten und Musterformulare von Behörden und Verbänden verwiesen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMWi.
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