Kreise, die Träger von Förderzentren mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ sind, haben gegenüber Gemeinden keinen Anspruch auf Zahlung von Schulkostenbeiträgen für den Besuch des Förderzentrums durch die im Gemeindegebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler. So entschied das OVG Schleswig-Holstein (Az. 3 LB 20/15 und 3 LB 22/15).
OVG Schleswig verneint einen Anspruch der Kreise gegenüber Gemeinden auf Zahlung von Schulkostenbeiträgen
OVG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 23.09.2016 zu den Urteilen 3 LB 20/15 und 3 LB 22/15 vom 22.09.2016
Dies hat der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts am 22. September 2016 in zwei Musterverfahren der Kreise Dithmarschen und Herzogtum Lauenburg gegen die Stadt Meldorf und die Gemeinde Düchelsdorf nach mündlicher Verhandlung entschieden (Az. 3 LB 20/15 und 3 LB 22/15) und damit die angefochtenen Urteile des Verwaltungsgerichts bestätigt.
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Quelle: DATEV eG