Neue EU-Verordnungen
Patientenversorgung mit innovativen Medizinprodukten in Gefahr
DIHK, Mitteilung vom 28.02.2019
Negative Auswirkungen auf die Innovationskraft der Branche befürchtet
Das Ziel der EU-Verordnungen, für sichere und verlässliche Medizinprodukte zu sorgen, ist zwar richtig und wichtig. Schärfere Verordnungen dürfen aber nicht den medizinischen Fortschritt im Interesse der Patienten gefährden. Der DIHK-SPECTARIS-Umfrage zufolge rechnen 79 Prozent der Unternehmen in der mittelständisch geprägten Branche mit erheblichen Schwierigkeiten, Innovationen zukünftig auf den Markt zu bringen. Fast drei Viertel der Betriebe sehen Kostensteigerungen beim Marktzugang mit großer oder sehr großer Sorge; jedes dritte Unternehmen schätzt sogar die eigene Existenz als gefährdet ein. Viele Befragte planen auch, Produkte vom europäischen Markt zu nehmen, womit sie der Gesundheitsversorgung nicht mehr zur Verfügung stünden. Betroffen wären bewährte Produkte wie zum Beispiel wiederverwendbare chirurgische Instrumente. Kommen die neuen EU-Verordnungen zur Anwendung, könnten zudem lebenswichtige Nischenprodukte – wie etwa Herzschrittmacher für Kinder – womöglich nicht mehr wirtschaftlich produziert werden.
Zu wenige „Benannte Stellen“
Für die Zertifizierung von Medizinprodukten sind die sog. „Benannten Stellen“ wie zum Beispiel der TÜV Süd zuständig. Diese Zulassungsstellen müssen zunächst ein nationales Notifizierungsverfahren nach neuer Rechtslage durchlaufen, das sie von staatlicher Seite aus autorisiert. Wegen der neuen EU-Verordnungen müssen jedoch künftig mehr Unternehmen bei einer Benannten Stelle eine Zulassung für ihre Medizinprodukte beantragen. Es besteht die berechtigte Sorge, dass nicht rechtzeitig eine ausreichende Zahl solcher Zulassungsstellen zur Verfügung stehen wird, um Medizinprodukte nach den neuen Regeln zu prüfen. Die Benannten Stellen werden somit zunehmend zum Flaschenhals. Dabei klagen schon heute 75 Prozent der Unternehmen u. a. über zu lange Wartezeiten von der Antragstellung bis zur Zertifizierung.
Unterstützung der Politik notwendig
Was die vielen mittelständischen Firmen jetzt brauchen, ist die Zuversicht, auch in Zukunft ihre Produkte auf den Markt bringen zu können. Dafür ist die Unterstützung der Politik notwendig. Der Gesetzgeber sollte deshalb praktikablere Übergangsphasen, einen Bestandsschutz für bewährte Altprodukte und Sonderregelungen für Nischenprodukte umsetzen, wie sie beispielsweise in den USA bestehen. Für die Entwicklung und Vermarktung innovativer Produkte benötigen die Betriebe zudem einen Rechtsrahmen, der nicht nur die erforderlichen Freiheiten gewährt, sondern gleichzeitig Rechtssicherheit bietet – um die Innovationskraft der Industrie zu sichern, aber vor allem zur besseren Versorgung der Patienten.
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