Pflicht zum Gentest

Laut OLG Oldenburg haben Kinder ein Recht, sich Kenntnis über ihre Abstammung zu verschaffen. Wenn der mutmaßliche Vater schon verstorben sei, sei es deshalb dessen Nachkommen zumutbar, zur Klärung der Abstammung eine Genprobe abzugeben (Az. 4 UF 106/17).

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