Polizist hat keinen Anspruch auf Anerkennung eines Zeckenstichs als Dienstunfall

Das OVG Münster hat im Fall eines Polizeibeamten aus dem Rheinland entschieden, dass dieser keinen Anspruch auf Anerkennung eines Zeckenstichs als Dienstunfall durch das Land hat (Az. 3 A 2748/15).

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Quelle: DATEV eG

Das OVG Münster hat im Fall eines Polizeibeamten aus dem Rheinland entschieden, dass dieser keinen Anspruch auf Anerkennung eines Zeckenstichs als Dienstunfall durch das Land hat (Az. 3 A 2748/15). (mehr …)