Portugiesische Arbeitnehmer können bei der Firma DURA Automotive am Samstag eingesetzt werden

Das LAG Hamm hat die Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen. Dem Betriebsrat stünden keine Beteiligungsrechte zur Seite, den Einsatz der Portugiesischen Arbeitnehmer am Wochenende zu verhindern. Insbesondere bedürfe es seiner Zustimmung nicht (Az. 13 TaBVGa 8/16).

 

Portugiesische Arbeitnehmer können bei der Firma DURA Automotive am Samstag eingesetzt werden

 

LAG Hamm, Pressemitteilung vom 14.10.2016 zum Beschluss 13 TaBVGa 8/16 vom 14.10.2016

 

Am 14.10.2016 hat die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts in Hamm über die Beschwerde des Betriebsrats gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 07.10.2016 erneut verhandelt und die Beschwerde zurückgewiesen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung Nr. 29 verwiesen.

 

Nachdem es dem Betriebsrat wohl gelungen ist, die formalen Mängel zur Einleitung des Verfahrens zu beseitigen, hat die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts am 14.10.2016 eine Sachentscheidung getroffen. Wie der Vorsitzende in der Begründung des Beschlusses ausgeführt hat, stehen dem Betriebsrat keine Beteiligungsrechte zur Seite, den Einsatz der Portugiesischen Arbeitnehmer am Wochenende zu verhindern. Insbesondere bedarf es seiner Zustimmung nicht. Der Betriebsrat sei zuständig für den Regelbetrieb, der den Einsatz der Arbeitnehmer in der Woche umfasst. Durch die unternehmerische Entscheidung der Arbeitgeberin, die Betriebsanlagen am Wochenende durch Mitarbeiter einer Konzerntochter auf Werkvertragsbasis nutzen zu lassen, entstehe ein neuer Betrieb mit anderen Arbeitnehmern, für die der gewählte Betriebsrat nicht zuständig sei und die auch keine Betriebsänderung darstelle. Das Landesarbeitsgericht konnte auch nicht feststellen, dass Arbeitnehmer des Plettenberger Betriebes in einer Art und Weise mit den portugiesischen Arbeitnehmern am vergangenen Wochenende zusammengearbeitet haben oder in Zukunft zusammenarbeiten sollen, dass eine Eingliederung der portugiesischen Arbeitnehmer in den Plettenberger Betrieb angenommen werden könnte. Es liege auch keine Umgehung rechtlicher Beteiligungstatbestände vor, da die Firma DURA Automotive Plettenberg sich durch den Abschluss des Werkvertrages im Rahmen unternehmerischer Freiheit legal verhalten habe.

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Quelle: DATEV eG