Präsidentenkonferenz führt Diskussion ums beA weiter
BRAK, Pressemitteilung vom 28.05.2018
In der Diskussion wurde deutlich, dass die Teilnehmer der Präsidentenkonferenz derzeit nicht abschätzen können, welche Auswirkungen eine Veröffentlichung des Quellcodes als OpenSource auf das gesamte beA-System konkret haben könnte und mit welchen Kosten dieses Vorgehen verbunden wäre. Wichtig sind diese Informationen, da Mehrkosten die gesamte Anwaltschaft belasten würden. Die Präsidentenkonferenzvotierte daher mit großer Mehrheit dafür, eine endgültige Entscheidung erst nach Wiederinbetriebnahme des beA zu treffen.
Ein weiterer Teil des gestellten Antrages hat sich dagegen erledigt. Die RAK Berlin hatte beantragt, das beA-System betreffende Störungsmeldungen nach Umfang und Dauer in einer Datenbank dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen. Nachdem die BRAK erläutert hatte, dass dies teilweise bereits jetzt erfolgt und selbstverständlich auch zukünftig für alle Störungsmeldungen geplant sei, wurde dieser Teilantrag zurückgezogen. Die Dokumentation und Archivierung von Störungsmeldungen wird schon deshalb Teil des beA-Systems sein, um den beA-Nutzern, etwa in Fällen von Wiedereinsetzungsanträgen, den Nachweis von Systemausfällen bzw. Systemstörungen des beA zu ermöglichen.
Das Gutachten der Firma secunet lag der BRAK zum Zeitpunkt der Konferenz noch nicht vor. Die Sicherheitsanalyse sei aber, so die BRAK nach Rücksprache mit secunet, in der Finalisierung. Nach Vorlage des Gutachtens wird die Präsidentenkonferenz über die weiteren Schritte zur Inbetriebnahme des beA entscheiden.
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