Pragmatische Schritte auf dem Weg zur lohnunabhängigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Der DIHK fordert die Abschaffung des Einheitsbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen und den Verzicht auf den gemeinsamen Gesundheitsfonds. Die Beitragszahler sollen von den aktuellen Überschüssen (rund 20 Milliarden Euro) profitieren und verlangt daher gesetzgeberische Konsequenzen.

 

DIHK, Pressemitteilung vom 31.07.2012

 

Die derzeitige gute finanzielle Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und des Gesundheitsfonds ist in erster Linie auf die positive Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre zurückzuführen. Auch die von der Koalition 2010 durchgeführte Anhebung des Einheitsbeitragssatzes von 14,9 auf 15,5 % spielt hier eine Rolle. Die Reserven beim Fonds und den Kassen sind auf insgesamt ca. 20 Mrd. Euro angewachsen (inklusive einer gesetzlich vorgeschriebenen Rücklage bei den Kassen in Höhe von ca. 4 Mrd. Euro), das entspricht gut 11 % der jährlichen Ausgaben der Krankenkassen. Die Krankenkassen scheuen sich jedoch, nicht zuletzt aufgrund von möglichen konjunkturellen Schwankungen, diese Überschüsse an die Versicherten und Beitrag zahlenden Unternehmen zurück zu geben. Die derzeitige Debatte darüber, ob sie zu einer Rückzahlung verpflichtet werden sollten, greift aber zu kurz.

 

Prinzipiell muss im Gesundheitswesen – auch auf der Finanzierungsseite – der Wettbewerb als regulierendes Instrument wieder stärkeren Einfluss erlangen. Die Krankenkassen sind in den letzten Jahren – nicht zuletzt durch den Gesundheitsfonds und den einheitlichen Beitragssatz – in ihrer Handlungsfähigkeit beschnitten worden. Die zentrale Festlegung eines Preises – des Beitragssatzes – durch die Politik und die anschließende Verteilung der Mittel durch eine zentrale Stelle führen unweigerlich zu Fehlsteuerungen und fehlendem Wettbewerb. Mehr Autonomie der Akteure innerhalb eines sinnvoll gestalteten Rahmens muss künftig die Maxime sein.

 

Der Gesundheitsfonds ist keine zukunftsfähige Lösung, denn die Kassen sind dadurch eines Großteils ihres finanziellen Handlungsspielraums beraubt. Die Kassen müssen stattdessen wieder mehr Finanzierungsautonomie erhalten, um in einen funktionierenden Wettbewerb zu einander zu treten. Diese Finanzierungsautonomie sollten sie in Form von lohnunabhängigen, pauschalen Prämien realisieren. Die wachsende Zahl der Leistungsempfänger und die schrumpfende Zahl der Beitragszahler werden in den folgenden Jahren und Jahrzehnten großen Druck auf die Beitragssätze in der GKV auslösen. Um zu verhindern, dass steigende Beitragssätze durch die Lohnkopplung der Beiträge den Arbeitsmarkt immer stärker belasten, ist eine solche grundsätzliche Finanzierungsreform notwendig.

 

Solange jedoch ein System lohnunabhängiger Prämien nicht etabliert ist, wäre ein erster Schritt, die Finanzierung wieder auf die früheren, kassenindividuellen Beitragssätze umzustellen. Der Risikostrukturausgleich würde wieder in der Kassensphäre durchgeführt. Die jeweiligen Preissignale würden gestärkt, und die Kassen könnten individuelle, kostendeckende Beiträge erheben. Die Beiträge könnten auch durch nach unten abweichende Sätze ein größeres Maß an Wettbewerbsdruck ausüben. Die heute bestehende Möglichkeit der Beitragsrückerstattung scheint im derzeitigen Regelungsrahmen dagegen kein attraktives Wettbewerbsinstrument zu sein, die Preisdifferenzierung nach unten fehlt.

 

Die Möglichkeit Zusatzbeiträge erheben zu können, sollte dagegen beibehalten werden. Sie können künftige Kostensteigerungen auffangen und stellen eine sinnvolle, weil lohnunabhängige, Finanzierungskomponente dar. Um sie auch in Kombination mit kassenindividuellen Beitragssätzen zu nutzen, könnte eine Beitragssatzobergrenze festgelegt werden – etwa bei den heutigen 15,5 Prozent. Darüber hinausgehende Kosten müssten durch Zusatzbeiträge finanziert werden. Unterhalb dieser Obergrenze können sich die Beitragssätze frei bewegen. Perspektivisch sollte die Grenze zudem abgesenkt werden, um einen größeren Teil der Kosten lohnunabhängig zu finanzieren.

 

Die Beibehaltung der Zusatzbeiträge ist wichtig, denn sie stellen ein – funktionierendes – Preissignal im Wettbewerb der Krankenkassen dar. Das stärkste Preissignal wird jedoch erst mit lohnunabhängigen Prämien erreicht, die die gesamten Kosten der jeweiligen Kassen vollständig widerspiegeln. Sie müssen daher das Ziel dieser Reformschritte sein.
Ein mit diesen lohnunabhängigen Prämien verknüpfter steuerfinanzierter Sozialausgleich für die Versicherten, die die Prämien bzw. derzeit die Zusatzbeiträge nicht aubbringen können, ist in jedem Fall nötig. Er muss allerdings unbürokratisch – etwa über die Krankenkassen – umgesetzt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DIHK.

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Quelle: DATEV eG