Die WPK möchte einige ausgewählte handelsrechtliche Änderungen aus dem BilRUG vorstellen, die besondere Auswirkung auf die Abschlussprüfung entfalten.
Praxishinweis zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
WPK, Mitteilung vom 23.03.2017
Einleitend lässt sich festhalten: Aus dem BilRUG resultieren wesentliche Änderungen für die Unternehmensberichterstattung, vor allem aus einer geänderten Umsatzerlösdefinition und einer Überarbeitung der Anhangangaben.
Für die Abschlussprüfung ergeben sich Besonderheiten aus
- einer Anhebung der Schwellenwerte
- zusätzlichen Anforderungen an den Bestätigungsvermerk
- neuen Offenlegungsanforderungen.
Einzelheiten sind der nachfolgend zur Verfügung stehenden Mitgliederinformation zu entnehmen.
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Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) – Besonderheiten für die Abschlussprüfung
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Quelle: DATEV eG