Privilegien für Elektrofahrzeuge

Laut Deutschem Bundestag hat sein Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge in geänderter Fassung zugestimmt.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.02.2015

 

Quelle: hib-Nr. 97/2015

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 25.02.2015 mit großer Mehrheit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (18/3418) in geänderter Fassung zugestimmt. Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Gesetzentwurf das Ziel, elektrisch betriebene Fahrzeuge zu fördern.

 

Bei den Ausschussberatungen änderten die Abgeordneten, dass der Gesetzentwurf auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klasse N2 gilt, soweit sie im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen. Damit handele es sich vor allem um elektrische betriebene Lieferfahrzeuge.

 

Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Gesetzentwurf das Ziel, elektrisch betriebene Fahrzeuge zu fördern. Auf Grundlage dieses Gesetzes soll eine Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erlassen werden, die zum einen eine Regelung zur Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge als formale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bevorrechtigungen schafft und zum anderen den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnet, Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung einzuführen.

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Quelle: DATEV eG