Die Bundesregierung sieht keine gravierenden Probleme im Zusammenhang mit der Einführung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA). Nach der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) seien Inhaber eines beA ohnehin nicht vor dem 1. Januar 2018 verpflichtet, diese zu nutzen.
Probleme elektronischer Anwaltspostfächer
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.10.2016
Die Bundesregierung verweist nun darauf, dass nach der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) Inhaber eines beA ohnehin nicht vor dem 1. Januar 2018 verpflichtet seien, diese zu nutzen. Weiter führt sie aus, dass der Gesetzgeber die Einrichtung solcher Postfächer der Bundesrechtsanwaltskammer als Selbstverwaltungsangelegenheit übertragen habe. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führe insoweit nur eine Rechtsaufsicht. Es habe „bisher keinen Anlass für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten“ gegeben.
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Quelle: DATEV eG