Produkte, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt sind, dürfen nicht als „Käse“ oder „Cheese“ bzw. als „Butter“, „Sahne“ oder „Cream“ vermarktet werden

Das LG Trier hat einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel untersagt, einige ihrer Produkte unter der Bezeichnung „Butter“, „Sahne“ oder „Cream“ (Az. 7 HK O 20/16) sowie unter der Bezeichnung „Käse“ oder „Cheese“ (Az. 7 HK O 22/16) zu vermarkten.

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