Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2016 veröffentlicht (Az. IV C 5 – S-2361 / 15 / 10002).
BMF, Schreiben (koordinierter Länderausgleich) IV C 5 – S-2361 / 15 / 10002 vom 16.11.2015
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit
- der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2016 und
- der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2016 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)
bekannt gemacht (§ 39b Abs. 6 und § 51 Abs. 4 Nummer 1a EStG).
Auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines“ wird gesondert hingewiesen.
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Quelle: DATEV eG