Prüfungspflicht von mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen bleibt erhalten

Der Rechtsausschuss JURI des EU-Parlaments hat bestätigt, dass der Änderungsantrag nicht weiter verfolgt wird; die Prüfungspflicht von mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen bleibt erhalten. Die zahlreichen Aktivitäten der WPK sind damit erfolgreich gewesen.

 

WPK, Mitteilung vom 18.09.2012

 

Die WPK berichtete unter „Neu auf WPK.de“ vom 5. September 2012, dass der im Zuge der Überarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinien (so genannte EU-Bilanzrichtlinien) eingebrachte Antrag auf Abschaffung der Prüfungspflicht von mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen offenbar nicht weiter aufrechterhalten werden wird.

 

In der Beratung am 18.09.2012 im Rechtsausschuss JURI des Europäischen Parlaments hat sich bestätigt, dass der Änderungsantrag nicht weiter verfolgt wird; die Prüfungspflicht von mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen bleibt erhalten. Die zahlreichen Aktivitäten der WPK sind damit erfolgreich gewesen.

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Quelle: DATEV eG