Public viewing bleibt erlaubt

Der Eilantrag gegen eine Ausnahmegenehmigung, mit der die Stadt Ingelheim die öffentliche Direktübertragung – public viewing – von maximal sechs WM-Spielen der deutschen Fußballnationalmannschaft erlaubt hat, bleibt ohne Erfolg. So das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 B 10544/14).

 

OVG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 25.06.2014 zum Beschluss 1 B 10544/14 vom 24.06.2014

 

 
Der Eilantrag gegen eine Ausnahmegenehmigung, mit der die Stadt Ingelheim die öffentliche Direktübertragung – public viewing – von maximal sechs Weltmeisterschaftsspielen der deutschen Fußballnationalmannschaft erlaubt hat, bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

 

Die Veranstaltung soll auf einem Vereinsheim-Parkplatz neben einem Sportplatz in Ingelheim stattfinden. Der Antragsteller, dessen Grundstück neben dem Sportplatz liegt, macht mit seinem gegen die Genehmigung gerichteten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes geltend, das public viewing führe zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen. Bereits das Verwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt und lehnte den Eilantrag ab (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz Nr. 10/2014 vom 16.06.2014). Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies seine hiergegen eingelegte Beschwerde zurück.

 

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist am 25.026.2014 den Beteiligten per Fax übersandt worden. Die Begründung der Entscheidung wird in den nächsten Tagen nachgereicht werden.

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Quelle: DATEV eG