Rasche Nachfolge für "Safe Harbor"

Die Bundesregierung setzt nach dem sog. Safe-Harbor-Urteil des EuGH auf eine zügige Nachfolgeregelung. Das teilt sie auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.

 

Rasche Nachfolge für „Safe Harbor“

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.04.2016

 

Die Bundesregierung setzt nach dem sog. Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf eine zügige Nachfolgeregelung. „Wichtig ist eine stabile Rechtsgrundlage für den transantlantischen Datenaustausch, die den Anforderungen des EuGH gerecht wird und europaweit einheitlich angewandt wird“, heißt es in der Antwort ( 18/8013 ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ( 18/7746 ) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die Europäische Kommission Ende Februar 2016 als mögliche Nachfolgeregelung bereits den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses zu dem neu verhandelten „Privacy Shield“ (EU-US-Datenschutzschild) vorgelegt hat. Der Entwurf umfasse im Anhang „sieben Schreiben der US-Administration mit von US-Unternehmen einzuhaltenden Datenschutzgrundsätzen sowie Zusicherungen der US-Regierung zu Garantien und Beschränkungen für den behördlichen Datenzugriff“.

 

Am 7. April werde in dem zuständigen EU-Ausschuss erstmals über den „Privacy Shield“ beraten. Die Europäische Kommission wolle dort die Einzelheiten erläutern.

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Quelle: DATEV eG