Rat erlässt Richtlinie über Zugang zu Informationen über wirtschaftliches Eigentum

Der Rat der EU hat eine Richtlinie erlassen, wonach Steuerbehörden Zugang zu Informationen gewährt wird, die von für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gehalten werden.

 

Rat erlässt Richtlinie über Zugang zu Informationen über wirtschaftliches Eigentum

 

Rat der EU, Pressemitteilung vom 06.12.2016

 

Der Rat hat am 6. Dezember 2016 eine Richtlinie erlassen, wonach Steuerbehörden Zugang zu Informationen gewährt wird, die von für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gehalten werden.

 

Die Richtlinie wird die Mitgliedstaaten verpflichten, Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen zugänglich zu machen. Sie wird es Steuerbehörden ermöglichen, im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Vorschriften über den automatischen Austausch von Steuerinformationen Zugang zu diesen Angaben zu erhalten.

 

Dies wird zur Prävention von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug beitragen.

 

Geltungsbeginn ist der 1. Januar 2018. Diese Richtlinie ist eine von mehreren Maßnahmen, die die Kommission im Juli 2016 als Reaktion auf die Enthüllungen der „Panama Papers“ vom April 2016 vorgelegt hat.

 

Herausforderungen

 

Die EU hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Steuertransparenz und der Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten erzielt. Durch jüngste Änderungen an den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche wird den Verknüpfungen zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie den Herausforderungen bei der Prävention Rechnung getragen.

 

Durch an die Medien durchgesickerte Informationen wie die „Panama Papers“, die die Geheimhaltung in großem Maßstab von Offshore-Geldern zutage brachten, wurde deutlich, in welchen Bereichen weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der Transparenzrahmen muss sowohl auf EU-Ebene als auch auf internationaler Ebene weiter verstärkt werden.

 

Automatischer Informationsaustausch

 

Die Steuerbehörden benötigen insbesondere einen umfassenderen Zugang zu Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von zwischengeschalteten Stellen und andere einschlägige Angaben zu den Kundensorgfaltspflichten.

 

In der Richtlinie 2014/107/EU sind Bestimmungen über den automatischen Austausch von Steuerinformationen festgelegt.

 

Handelt es sich beim Inhaber eines Finanzkontos um eine zwischengeschaltete Struktur, so sind die Banken verpflichtet, diese Stelle zu überprüfen und den wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Für die Anwendung dieser Bestimmung sind Informationen erforderlich, die von den für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2015/849/EU gehalten werden.

 

Der Zugang zu diesen Informationen wird gewährleisten, dass die Steuerbehörden besser in der Lage sind, ihren Überwachungspflichten gemäß der Richtlinie 2014/107/EU nachzukommen.

 

Annahme und Umsetzung

 

Die Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ angenommen. Das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme am 22. November 2016 abgegeben.

 

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen.

 

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Quelle: DATEV eG