Rat nimmt Strategie und Aktionsplan zur Entwicklung der E-Justiz für 2019-2023 an
Im Focus steht die Verbesserung des Zugangs zu Informationen im Bereich der Justiz. Ein zentrales Projekt ist die Weiterentwicklung des E-Justiz-Portals ( Betaversion ) zur einzigen Anlaufstelle („one-stop-shop“). Neben dem Zugriff auf Informationen aus den vernetzten nationalen Registern (zukünftig z. B. Handels-, Insolvenzregister) sollen über das Portal auch die BürgerInnen besser über ihre Rechte informiert und bei der Suche von Rechtsexperten unterstützt werden. Ein weiteres Projekt befasst sich mit der Definition der Rolle der Künstlichen Intelligenz im Justizbereich.
Ein weiteres Ziel ist es, die Digitalisierung gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren voranzutreiben, um (auch grenzüberschreitend) den Zugang zu Gerichten zu erleichtern und zu beschleunigen. Dies betrifft sowohl den (gesicherten) Datenaustausch zwischen Behörden und Rechtspraktikern (z. B. elektronische Zahlung von Gerichtsgebühren), aber auch die direkte, gesicherte Kommunikation der Bürger(innen) mit Behörden und Rechtspraktikern (z. B. über Videokonferenzen).
Zudem sollen die Mitgliedstaaten durch die Gewährleistung der technischen Einrichtungen und die Verwaltung ihrer nationalen E-Justiz-Systeme dazu beitragen, dass die Vernetzung und die Interoperabilität mit den Systemen der anderen Mitgliedstaaten erleichtert wird.
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