Rat soll Arbeiten an der Mutterschutzrichtlinie wiederaufnehmen

Das EU-Parlament hat eine Entschließung zum Mutterschaftsurlaub verabschiedet, in der die Abgeordneten den Rat auffordern, die Arbeiten an dem Dossier wiederaufzunehmen.

 

Das EU-Parlament hat am 20.05.2015 eine Entschließung zum Mutterschaftsurlaub verabschiedet, in der die Abgeordneten den Rat auffordern, die Arbeiten an dem Dossier wiederaufzunehmen. Die Verhandlungen sind seit 2010 zum Stillstand gekommen, nachdem das EU-Parlament die Ausweitung des Mutterschaftsurlaubs von 14 auf 20 Wochen bei voller Bezahlung sowie einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen gefordert hatte. Die Abgeordneten bekräftigen erneut ihre Bereitschaft zu einer Kompromissfindung mit dem Rat.

 

Vor dem Hintergrund, dass in einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten kein Vaterschaftsurlaub vorgesehen ist, schlägt das EU-Parlament eine gesonderte Richtlinie vor, die Vätern einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Arbeitstagen garantieren soll. Außerdem soll die Richtlinie über den Elternurlaub (2010/18/EU) überarbeitet werden, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten.

 

Die EU-Kommission hatte in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 angekündigt, den Vorschlag zur Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie im Rahmen des REFIT-Programms zurückzuziehen, sollten sich EU-Parlament und Rat nicht bis Mitte des Jahres auf einen Kompromiss einigen. Sollte dieser Fall eintreten, verlangen die Abgeordneten, dass die EU-Kommission bis Ende 2015 einen neuen Vorschlag vorlegt.

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Quelle: DATEV eG