Ratsschlussfolgerungen zur EU-Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020

Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben Schlussfolgerungen zur neuen EU-Rahmenstrategie zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2014-2020 angenommen.

 

Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben am 09.03.2015 Schlussfolgerungen zur neuen EU-Rahmenstrategie zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2014-2020, die die EU-Kommission im Juni 2014 vorgelegt hatte, angenommen.

 

Die Minister begrüßen die Strategie, räumen aber ein, dass z. B. noch Fortschritte bei der besseren Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz oder bei der Prävention von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen gemacht werden müssen. Auch auf den längeren Verbleib älterer Arbeitnehmer im Arbeitsleben sollte ein besonderes Augenmerk gelegt werden.

 

Sie fordern die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Strategien im Hinblick auf die EU-Rahmenstrategie zu überprüfen, weiter auszubauen bzw. zu konsolidieren. Zur besseren Prävention von Berufskrankheiten sollen die Länder neue und aufkommende Risiken in ihre Strategien integrieren und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen aktiv umsetzen.

 

In Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ist eine Präventionskultur zu fördern. Des Weiteren wird empfohlen, Unternehmen z. B. durch Sensibilisierungskampagnen und den Austausch bewährter Verfahren zu unterstützen oder ihnen Informationen zu den Vorteilen eines guten Managements im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Mit angemessenen und abschreckenden Sanktionen kann eine wirksame Durchsetzung des Arbeitsschutzrechts erreicht werden.

 

An die EU-Kommission ergeht der Appell, das Arbeitsschutzrecht im Rahmen des REFIT-Programms zu vereinfachen, um seine Wirksamkeit und Verständlichkeit zu verbessern. Die EU-Kommission evaluiert derzeit die Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/391/EWG). In der Folge sind veraltete Regelungen unter Beachtung des derzeitigen Schutzniveaus zu aktualisieren bzw. aufzuheben. Zur besseren Verfügbarkeit von Daten im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wird die EU-Kommission aufgerufen, eine Datenbank zu entwickeln.

———————-

Quelle: DATEV eG