Rechtsanwalts-AGB auf dem Prüfstand: Vier Minuten Arbeit rechtfertigen nicht die Abrechnung eines vollen Stundensatzes

Die Rechtsanwaltskammer Köln hatte eine Kölner Kanzlei vor dem LG Köln erfolgreich darauf verklagt, zahlreiche AGB-Klauseln nicht mehr zu verwenden. Nachdem die Kanzlei die zunächst beim OLG Köln dagegen eingelegte Berufung zurückgenommen hat, ist der Rechtsstreit nun rechtskräftig beendet (Az. 17 U 44/18). Das LG hatte zahlreiche in der Kanzlei verwendete AGB für unzulässig erklärt.

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