Aus Sicht der Bundesregierung werden die Interessen der Internetnutzer beim Anschauen von Videostreams gewährleistet. Die geltende Rechtslage sei „verbraucherfreundlich“.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.03.2014
Quelle: hib-Nr. 161/2014
Aus Sicht der Bundesregierung werden die Interessen der Internetnutzer beim Anschauen von Videostreams gewährleistet. Die geltende Rechtslage sei „verbraucherfreundlich“, heißt es in einer Antwort (18/751) auf eine Anfrage der Grünen (18/643) zur Redtube-Affäre. Die Fraktion hatte mehr Rechtssicherheit für die Betrachter von Videostream-Filmen verlangt, die im Internet zugänglich sind. Es sei zu befürchten, dass „durchschnittliche“ Verbraucher nur schwer erkennen könnten, ob das Anschauen von Videostreams legal sei oder nicht.
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Quelle: DATEV eG