Rechtsrahmen für Auskunfteien ausreichend

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Regulierung von Auskunfteien wie der Schufa, die unter anderem für die Konditionen von Krediten und die Vergabe von Mietwohnungen bedeutsam sind, da ausreichende Regelungen mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU zusammen mit der daran angepassten Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (18/11325) am 25. Mai 2018 in Kraft treten würden. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

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