Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen. Das BMWi berichtet.
BMWi, Pressemitteilung vom 03.02.2016
Bundesminister Gabriel: „Das Buch ist ein Kulturgut und prägendes Element unserer kulturellen Identität. Daneben ist es aber auch ein Wirtschaftsgut und als solches steht es, in einem sich durch die digitalen Medien verändernden Umfeld, unter Druck. Mit unserem Gesetz schaffen wir deshalb Rechtssicherheit und setzen Anreize für weitere innovative Entwicklungen in der Buchbranche. Im Interesse der Leserinnen und Leser setzen wir uns damit für ein vielfältiges Angebot an Buchtiteln und die Vielzahl der Buchhandlungen ein. Das gilt nicht nur für gedruckte sondern auch für elektronische Bücher, also E-Books.
Mit dem Gesetzentwurf erfüllen wir eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag und tragen dem gestiegenen Anteil der über das Internet verkauften Bücher und dem veränderten Leseverhalten mit elektronischen Büchern Rechnung. Er wird nun dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag zugeleitet.“
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Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Homepage des BMWi
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Quelle: DATEV eG