Rechtssicherheit bei Entlastung von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen
Bundesrat, Mitteilung vom 02.02.2018
Ausnahme der Befreiung für KWK-Neuanlagen
Die Europäische Kommission hatte die Ende 2017 auslaufende Befreiung von der EEG-Umlage für Bestandsanlagen bei der Eigenversorgung im Dezember vergangenen Jahres verlängert. Davon ausgenommen sind jedoch Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Für diese bislang ebenfalls privilegierten Anlagen ist deshalb seit dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage zu zahlen.
Finanzielle Belastung für die Betreiber
Für die Betreiber habe dies erhebliche finanzielle Folgen, begründet Thüringen seinen Vorstoß. Der Bundesrat solle die Bundesregierung mit der Entschließung deshalb bei ihren Bemühungen unterstützen, die EU-Kommission von einer neuen Regelung zur Begrenzung der EEG-Umlage für neue KWK-Eigenversorgungsanlagen zu überzeugen.
Ausschussüberweisung
Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Entschließung zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.
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