Referentenentwurf eines Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG)

Das BMF hat am 08.09.2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität veröffentlicht. Das Gesetz soll in Teilen am 01.01.2024, am 01.01.2025 und am 01.06.2025 in Kraft treten.

BMF, Mitteilung vom 13.09.2023

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG)

Der Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG) enthält die wesentlichen Regelungen zur Errichtung des neuen Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), seiner Aufgaben und Befugnissen sowie notwendigen fachgesetzlichen Anpassungen u. a. im Bereich der Geldwäscheaufsicht und Sanktionen. Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen für die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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