Referentenentwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes

Jüngste Fälle und Unregelmäßigkeiten bei Anbietern von Vermögensanlagen haben das Vertrauen von Anlegern in verschiedene öffentlich angebotene Finanzprodukte stark beeinträchtigt. Das Kleinanlegerschutzgesetz soll dazu beitragen, dass Anleger künftig die Erfolgsaussichten einer Vermögensanlage besser einschätzen können.

 

BMF, Mitteilung vom 28.07.2014

 

 
Jüngste Fälle und Unregelmäßigkeiten bei Anbietern von Vermögensanlagen haben das Vertrauen von Anlegern in verschiedene öffentlich angebotene Finanzprodukte stark beeinträchtigt. Mit Hilfe breiter Werbemaßnahmen war es den Anbietern gelungen, Gelder in erheblichem Umfang einzuwerben. Dabei waren Renditen in Aussicht gestellt worden, die deutlich über dem für sichere Anlagen üblichen Niveau lagen.

 

Ein wesentlicher Grund für den Umfang an Geldern, die Anleger in die betreffenden Vermögensanlagen investierten, war ein übermäßiges Vertrauen in die Sicherheit der Anlagen. Daher nahmen viele Anleger keine vernünftige Einschätzung der mit der Anlage tatsächlich verbundenen Risiken vor. Somit stellt sich erneut die Frage, wie und in welchem Umfang der Schutz von Anlegern weiter verbessert werden kann. Zur Erinnerung: Zur Erreichung dieses Zieles wurde bereits mit dem Vermögensanlagengesetz vom 6. Dezember 2011 eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts für öffentlich angebotene Vermögensanlagen eingeführt. Eine weitere Erhöhung des Anlegerschutzes erfolgte mit dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

 

Im Hinblick darauf stellten am 22. Mai 2014 die Bundesminister Dr. Schäuble und Maas der Öffentlichkeit ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern vor.

 

Das Kleinanlegerschutzgesetz setzt dieses Maßnahmenpaket um und soll dazu beitragen, dass Anleger künftig die Erfolgsaussichten einer Vermögensanlage besser einschätzen können. Auf die Eigenverantwortung des Anlegers wird dabei nicht verzichtet.

 

Den Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt sowie den Referentenentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG