Die EU-Institutionen haben sich nach zweijährigen Verhandlungen auf einen Kompromiss zur Neuregelung der Abschlussprüfung geeinigt. Ziel der neuen Vorgaben ist mehr Transparenz der Arbeit der Wirtschaftsprüfer und die Verringerung von Interessenkonflikten.
Die EU-Institutionen haben sich nach zweijährigen Verhandlungen auf einen Kompromiss zur Neuregelung der Abschlussprüfung geeinigt. Ziel der neuen Vorgaben ist mehr Transparenz der Arbeit der Wirtschaftsprüfer und die Verringerung von Interessenkonflikten.
Während die WPK den Kompromiss grundsätzlich begrüßt, wird er vom IDW kritisiert. Das Ziel der Qualitätsverbesserung sei in den Hintergrund getreten. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die neuen Regeln zu einer Qualitätsverschlechterung und mehr Konzentration führen.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen grundsätzlich nach 10 Jahren zum Wechsel des Prüfers verpflichtet sein. Diese Rotationspflicht verlängert sich jedoch nach Ausschreibung um weitere 10 Jahre, bei gemeinsamer Prüfung durch zwei Prüfungsgesellschaften um 14 Jahre. Die Mitgliedstaaten sollen kürzere Fristen vorschreiben können (z. B. bestehen Rotationspflichten in Italien von 9 Jahren und in den Niederlanden von 8 Jahren). Nach Daten des IDW müssen damit 24 der 30 DAX-Unternehmen in den nächsten 6 Jahren den Prüfer wechseln.
Eine „schwarze Liste“ bestimmt, welche Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfern nicht übernommen werden dürfen. Dazu gehören Leistungen, die sich direkt auf die Bilanz des zu prüfenden Unternehmens auswirken können, wie etwa eine Beratung in steuerlichen Fragen oder investitionsstrategische Beratung. Der Anteil von Nicht-Prüfungsleistungen darf in keinem Fall mehr als 70 % der Gesamteinnahmen betragen.
Der Vorschlag der EU-Kommission, die Selbstregulierung durch eine öffentliche Aufsicht über Abschlussprüfer/Prüfungsgesellschaften zu ersetzen, hat sich nicht durchgesetzt. Dies begrüßt die WPK und stellt klar, dass damit das deutsche Aufsichtssystem, das die Berufsaufsicht über Abschlussprüfer der Wirtschaftsprüferkammer zuweist, beibehalten werden kann, soweit es sich nicht um Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse handelt.
Die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer soll nach dem Kompromiss durch die Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses der nationalen Aufsicht sowie EU-Aufsichtsbehörde ESMA verbessert werden.
Die offizielle Verabschiedung der Richtlinie und Verordnung durch Rat und EU-Parlament steht noch aus, gilt jedoch als Formsache. Im EU-Parlament ist die Abstimmung für den 25.02.2014 terminiert.
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Quelle: DATEV eG